Rechtliche Hinweise

Antikorruptionsrichtlinie

digitalization-ai

Antikorruptionsrichtlinie

Last update

NaN Invalid Date, NaN

Laden Sie die offizielle Antikorruptionsrichtlinie der Critical Group herunter

  • Einleitung

    Zur Ergänzung der im Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze festigt diese Antikorruptionsrichtlinie („Richtlinie“) die Unternehmenskultur von Critical Software und bekräftigt das unmissverständliche Bekenntnis des Unternehmens zu Integrität, Rechtmäßigkeit und Transparenz sowie zur Einhaltung höchster Verhaltensstandards. Critical Software verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeglichen Verstößen gegen die Antikorruptionsgesetze. 

    Bei Critical Software ist die Bekämpfung von Korruption eine grundlegende Säule für den Erfolg und die Integrität unseres Unternehmens und letztlich für die langfristige Nachhaltigkeit der Organisation. Die Umsetzung robuster und wirksamer Richtlinien und Programme zur Korruptionsbekämpfung ist unerlässlich, um korrupte Praktiken in allen Bereichen der Geschäftstätigkeit zu verhindern und aufzudecken. Gleichzeitig ist die Einführung strenger Richtlinien und Programme zur Korruptionsbekämpfung unerlässlich, um die Prävention und Aufdeckung korrupter Praktiken sicherzustellen und so den Ruf und die Integrität des Unternehmens zu wahren. 

    Diese Richtlinie zielt darauf ab, klare Leitlinien und strukturierte Verfahren festzulegen, die eine Unternehmenskultur der Transparenz, Integrität und des ethischen Verhaltens bei allen Aktivitäten des Unternehmens fördern. 

    Um die wirksame Umsetzung der in dieser Richtlinie festgelegten Leitlinien und Verfahren sicherzustellen, hat Critical Software ein Compliance-Programm eingerichtet, das auf die Verhinderung und Aufdeckung korrupter Praktiken abzielt. Das Compliance-Programm wird vom Compliance-Beauftragten überwacht, der dafür sorgt, dass alle Mitarbeiter regelmäßig Schulungen zu den Verfahren und Anforderungen des Programms erhalten. 

  • Risikobewertung

    Critical Software führt systematische Risikobewertungen durch, um Bereiche zu identifizieren, in denen Korruptionsrisiken mit hoher Wahrscheinlichkeit auftreten, und um geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung dieser Risiken festzulegen. Die Risikobewertungen werden regelmäßig aktualisiert, um sicherzustellen, dass neu identifizierte Risiken proaktiv und angemessen angegangen werden. 

  • Richtlinien und Verfahren

    Critical Software muss Richtlinien und Verfahren einführen, die den in der Risikobewertung ermittelten spezifischen Korruptionsrisiken Rechnung tragen. Die Richtlinien und Verfahren müssen allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden, die regelmäßig geschult werden. 

  • Sorgfaltspflicht

    Critical Software führt strenge Due-Diligence-Prüfungen bei Dritten durch, darunter Lieferanten, Auftragnehmer und Vertreter, um sicherzustellen, dass diese die Antikorruptionsrichtlinie des Unternehmens vollständig einhalten. 

  • Überwachung und Berichterstattung

    Der Compliance-Beauftragte überwacht kontinuierlich die Wirksamkeit des Compliance-Programms und berichtet dem Vorstand und dem Verwaltungsrat regelmäßig über dessen Leistung und Ergebnisse. Alle mutmaßlichen Korruptionsfälle werden gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich den zuständigen Behörden gemeldet. 

  • Schulung und Sensibilisierung

    Schulungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die mit Korruption verbundenen Risiken und die Bedeutung der Einhaltung hoher ethischer Standards verstehen. Alle Mitarbeiter des Unternehmens erhalten regelmäßig Schulungen zu bewährten Praktiken und Maßnahmen zur Verhinderung korrupter Praktiken.

  • Verhaltenskodex

    Critical Software verurteilt aufs Schärfste jegliche Form von Korruption, Bestechung oder damit zusammenhängenden Straftaten, sei es aktiv oder passiv, sowie jegliche andere Form von unzulässiger Einflussnahme oder rechtswidrigem Verhalten. Das Unternehmen sorgt für die strikte Einhaltung dieser Grundsätze in all seinen Beziehungen – sowohl intern als auch extern, mit privaten oder öffentlichen Einrichtungen. 

    Das Unternehmen hat einen umfassenden Verhaltenskodex erstellt, der die Werte, Grundsätze und Verhaltensweisen, die von allen Mitarbeitern erwartet werden, klar definiert. Der Verhaltenskodex basiert auf internationalen Best Practices, geltendem Recht und einschlägigen Branchenvorschriften. Der Kodex deckt kritische Bereiche wie Interessenkonflikte, Bestechungspraktiken, das Geben und Annehmen von Geschenken, geschäftliche Bewirtung und andere potenziell ethisch bedenkliche Situationen ab. Allen Mitarbeitern ist es ausdrücklich untersagt: 

    1. Vorteile oder Angebote von Dritten im Austausch für eine Vorzugsbehandlung anzunehmen, mit dem Ziel, eine Handlung oder Entscheidung zu beeinflussen. 

    2. Unter keinen Umständen und unabhängig vom Wert Bargeld, Schecks oder andere Güter anzubieten oder anzunehmen, die gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. 

    3. Die Entscheidungen von Geschäftspartnern durch illegale Mittel oder Handlungen zu beeinflussen, die gegen geltende Vorschriften verstoßen könnten. 

    4. Das Erlangen von Vorteilen oder Nutzen für das Unternehmen, den Mitarbeiter oder Dritte durch unethische Praktiken oder Handlungen, die den Pflichten der Position zuwiderlaufen, einschließlich Korruption, ungerechtfertigter Annahme von Vorteilen oder Einflussnahme. 

  • Hinweisgeberwesen

    Whistleblowing ist ein wichtiges Instrument zur Prävention und Aufdeckung von Korruption. Mitarbeiter sollten sich sicher fühlen, mutmaßliche Korruptionsfälle melden zu können, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. Zu diesem Zweck hat Critical Software ein Whistleblowing-System (WhistleB) eingerichtet, das Vertraulichkeit, Anonymität und Schutz für den Hinweisgeber gewährleistet.

    Alle Mitarbeiter sind über die Whistleblowing-Richtlinie und das Verfahren zur Meldung von Korruptionsverdachtsfällen informiert. Das Whistleblowing-System wird vom Ombudsmann überwacht, der sicherstellt, dass alle Beschwerden ordnungsgemäß untersucht und geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

  • Gültigkeit und Überarbeitung

    Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Genehmigung durch den Vorstand in Kraft und muss alle drei (3) Jahre oder bei Änderungen, insbesondere in der Organisations- oder Unternehmensstruktur der Gesellschaft, die eine Überprüfung rechtfertigen, überprüft werden.

    Jegliche Änderungen an dieser Richtlinie müssen vom Vorstand genehmigt werden.