Unser Kodex

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Unser Code

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8 May, 2026

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.

  • 1. Überblick

    Ein zentraler Pfeiler der Entwicklung von Critical Software SA (im Folgenden als „CSW“ oder „das Unternehmen“ bezeichnet, einschließlich aller Tochtergesellschaften) ist unser ethisches Handeln. Es verkörpert die Grundsätze, die Teil unserer DNA sind. Die in diesem Verhaltenskodex (Kodex) dargelegten Richtlinien beschreiben unser ethisches Engagement im Umgang mit Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, Behörden, den Medien, Gemeinden und der Gesellschaft im Allgemeinen.

    Die Verabschiedung dieses Kodex sowie etwaige weitere Aktualisierungen liegen in der Verantwortung des Vorstands (BoD) von CSW.

    Dieser Verhaltenskodex ist ein öffentliches Dokument. Er kann jederzeit geändert werden und wird jährlich überprüft.

    Alle Mitarbeiter von CSW sind verpflichtet, jährlich an der obligatorischen Schulung zum Verhaltenskodex teilzunehmen.

  • 2. Zweck und Geltungsbereich

    Der Zweck dieses Kodexes besteht darin, die ethischen Grundsätze darzulegen, an die sich CSW hält. Wir sind fest davon überzeugt, dass ethisches Verhalten eine Voraussetzung für den Aufbau von Vertrauen ist und daher für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens von entscheidender Bedeutung ist. Unser Kodex ist von grundlegender Bedeutung für den Wohlstand und das ständige Streben des Unternehmens nach Exzellenz.

    Wir sind davon überzeugt, dass dieser Kodex ehrliche, unparteiische und transparente Beziehungen fördern kann, die Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter, die Gesellschaft und die Umwelt respektieren.

    Die Einhaltung dieses Kodex ist für Mitarbeiter des Unternehmens, Auftragnehmer, Auszubildende und alle Personen, die als Teil unserer Projektteams tätig sind, verbindlich – unabhängig vom bestehenden Vertragsverhältnis. Der Kodex soll auch als Leitfaden für Subunternehmer, Berater sowie Geschäfts- und Gemeinschaftspartner dienen. Ohne den Anspruch zu erheben, alle im täglichen Geschäftsbetrieb auftretenden Möglichkeiten abzudecken, soll er klare und unverhandelbare Richtlinien bieten. Er ist zudem ein dynamisches Dokument, das regelmäßig aktualisiert wird.

    • 2.1. Werte

      CSW hat vier zentrale Werte; der vierte ist die treibende Kraft hinter dem vorliegenden Dokument:

      Wir entwickeln kreative Lösungen und lieben Herausforderungen.

      Herausforderungen bewirken Veränderungen, die es uns ermöglichen, Neues zu erfinden, unsere Ideen voranzutreiben und Großes zu erreichen. Herausforderungen helfen uns, unseren Kunden zu dienen – in unserem unermüdlichen Bestreben, „das Beste noch besser zu machen“. Was auch immer wir erreicht haben, wir sind stets hungrig und ehrgeizig, streben nach mehr, stellen immer wieder neue Fragen und sind stets innovativ.

      Wir glauben, dass wir gemeinsam stärker sind.

      Wir arbeiten hart und klug füreinander und für die Welt um uns herum. Wir glauben, dass jeder, mit dem wir zusammenarbeiten, und alles, was wir tun, wichtig ist. Wir sind stolz auf unsere Energie und Entschlossenheit, unsere Versprechen einzuhalten. Unsere Arbeit liegt uns sehr am Herzen, und wir setzen uns leidenschaftlich dafür ein, die allerbesten Talente zu gewinnen und zu fördern.

      Wir hören zu, wir denken nach und wir handeln: mutig.

      Wenn es darauf ankommt, ergreifen wir die Initiative. Als Team und als Einzelpersonen vertrauen wir auf unsere Fachkompetenz, die uns befähigt, entschlossen, mutig und engagiert zu arbeiten. Wir sind entschlossen und belastbar: Nicht alles im Leben ist einfach, aber wir würden es nicht anders haben wollen.

      Uns ist wichtig, wie wir an die Spitze gelangen.

      Vertrauen ist untrennbar mit allem verbunden, was wir tun. Wir lassen uns stets von unserem Engagement, unserer Ehrlichkeit und unserer Integrität leiten – gegenüber einander, gegenüber all unseren Kunden und Lieferanten sowie gegenüber den Gemeinschaften, deren wichtiger Teil wir sind. Diese Grundsätze bilden den Kern unseres Unternehmens. Wir wissen, dass es keine Abkürzungen zum Erfolg gibt, und wir sind bereit, den langen Weg zu gehen, um sicherzustellen, dass wir die Dinge richtig machen.

  • 3. Beziehungen

    • 3.1. Kundenbeziehungen

      CSW hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mehrwert für seine Kunden zu schaffen, indem es deren Erwartungen erfüllt und übertrifft sowie innovative und vertrauenswürdige Lösungen entwickelt. Die Anforderungen und Erwartungen der Kunden sollten stets berücksichtigt werden, und alle vereinbarten Anforderungen müssen mindestens erfüllt werden.

      Informationen über unsere Produkte, Dienstleistungen und die Projektabwicklung, die Critical in jeder Phase der Zusammenarbeit mit seinen Kunden bereitstellt, sollten stets klar und nach bestem Wissen und Gewissen wahrheitsgemäß sein. Technische Daten, insbesondere Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Umwelt, müssen den Kunden mitgeteilt werden. Jedes Produkt und jede Dienstleistung muss den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen des Marktes und des Landes entsprechen, für die es bzw. sie bestimmt ist.

      Werbematerialien für das Unternehmen, die Produkte und die Dienstleistungen dürfen keine Übertreibungen oder Vorurteile enthalten. Sie müssen zudem die Richtigkeit der übermittelten Informationen gewährleisten. CSW lehnt irreführende Kommunikation ab. Die Kommunikationsmaßnahmen des Unternehmens müssen den einschlägigen lokalen und internationalen Gesetzen, ethischen Grundsätzen und Vorschriften entsprechen.

      CSW diskriminiert keinen Kunden aufgrund seiner Herkunft, seiner wirtschaftlichen Größe oder seines Standorts. Es behält sich jedoch das Recht vor, jede Geschäftsbeziehung abzulehnen oder neu zu bewerten, wenn diese Beziehung nicht im besten Interesse des Unternehmens liegt oder wenn sie ein rechtliches, soziales, ökologisches oder ethisches Risiko darstellt, das das Unternehmen als ungerechtfertigt erachtet.

      Unzulässige Zahlungen an Vertreter von Kunden sind strengstens untersagt. Geschenke und Bewirtungen dürfen angeboten werden (siehe Abschnitt Geschenke, Bewirtungen und unzulässige Zahlungen).

      CSW verpflichtet sich, die vertraulichen Daten seiner Kunden zu schützen und diese nur dann an staatliche Institutionen weiterzugeben, wenn dies nach geltendem Recht und den Vertragsbedingungen zwingend erforderlich ist.

      Im Einklang mit unseren Grundsätzen für eine nachhaltige Wertschöpfungskette erwartet CSW von unseren Kunden, dass sie sich unseren Nachhaltigkeitskriterien verpflichten. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass die von uns bereitgestellten Waren und Dienstleistungen sowie unsere gemeinsamen Bemühungen positive Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt haben, globale Nachhaltigkeitsziele unterstützen und unsere langfristige Tragfähigkeit stärken (siehe Abschnitt Nachhaltige Wertschöpfungskette).

    • 3.2. Beziehungen zu Lieferanten

      Die Beziehung von CSW zu seinen Lieferanten basiert auf Respekt und zielt darauf ab, die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen, die einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen. Doch es geht noch darüber hinaus: CSW kümmert sich um seine Lieferanten, arbeitet mit lokalen Lieferanten (in der jeweiligen Region seiner Niederlassungen) zusammen und geht Partnerschaften mit ihnen ein, um deren Nachhaltigkeit weiter voranzutreiben. Als „Benefit Corporation“, die sich den „Triple-P“-Grundsätzen (People, Planet, Profit) verschrieben hat, betont CSW die Bedeutung ethischer, ökologischer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit.

      CSW lehnt Monopole ab – sie ersticken den Wettbewerb, vernichten Chancen und behindern die menschliche Kreativität, wenn es darum geht, Herausforderungen wie die Veränderung der Welt zu meistern. Aus demselben Grund ist das Unternehmen der Ansicht, dass es den Wettbewerb unter seinen Lieferanten fördern sollte – das bedeutet, dass es den Aufbau exklusiver Beziehungen zu einzelnen Lieferanten vermeidet. 

      Die Lieferanten von CSW werden anhand klarer Kriterien und ohne Diskriminierung bewertet. Jede Entscheidung sollte auf technischen, kundenorientierten und wirtschaftlichen Grundlagen beruhen, ohne dass es zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung jeglicher Art kommt. Nachhaltigkeitskriterien und generell die in diesem Kodex festgelegten Grundsätze werden ebenfalls berücksichtigt, wenn CSW Lieferanten auswählt (siehe Abschnitt „Nachhaltige Wertschöpfungskette“). CSW kann jederzeit Audits bei seinen Lieferanten durchführen, um die Einhaltung und Befolgung dieser Grundsätze sicherzustellen.

      CSW wird eine Geschäftsbeziehung mit einem Lieferanten neu bewerten, wenn diese seinen Interessen schadet oder wenn ethische, rechtliche, steuerliche, ökologische sowie arbeitsschutzrechtliche Aspekte missachtet werden, wobei alle gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen eingehalten werden.

      CSW verpflichtet sich, die vertraulichen Daten seiner Lieferanten im Rahmen der strengen Bestimmungen des geltenden Rechts und der vertraglichen Bedingungen zu schützen.

    • 3.3. Beziehungen zur Verteidigungsindustrie und zu verwandten Branchen

      Warum wir im Verteidigungsbereich tätig sind

      Als bürgernahes Unternehmen, das fest in den Gemeinschaften und Demokratien verankert ist, denen wir dienen, sehen wir uns in der Verantwortung, unseren Teil dazu beizutragen, diese vor externen Bedrohungen zu schützen. Dieses Engagement steht im Einklang mit unserer Vision, eine sicherere und bessere Welt zu schaffen.

      Was wir im Verteidigungsbereich leisten

      Wir entwickeln fortschrittliche Sicherheits- und Verteidigungssoftwaretechnologien, die unsere Demokratien, unsere Unabhängigkeit und unsere Freiheiten schützen und fördern. Unsere Technologien lassen sich in umfassende Verteidigungsökosysteme integrieren und unterstützen sowohl letale als auch nicht-letale Verteidigungssysteme in verschiedenen Bereichen, darunter: Frühwarn- und Bedrohungserkennungssysteme; Fähigkeiten zur elektronischen Kriegsführung; Raketenabwehr- und Lenkungssysteme; integrierte Kommando- und Kontrollplattformen für See, Land und Luft sowie weitere passive und aktive Systeme.

      Wie stellen wir den verantwortungsvollen Einsatz von Verteidigungstechnologien sicher

      Wir sind uns der Risiken bewusst, die entstehen, wenn hochentwickelte Softwaretechnologien in die Hände böswilliger Akteure gelangen.

      Dies gilt insbesondere für Verteidigungs- und missionskritische Software, und da Software immer allgegenwärtiger wird, trifft dies zunehmend auch auf Software im Allgemeinen zu.

      Um einen verantwortungsvollen Einsatz unserer Technologien zu gewährleisten, üben wir strenge Aufsicht anhand einiger wichtiger Grundsätze aus:

      • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften: Strikte Einhaltung aller geltenden Exportkontrollvorschriften, unterstützt durch ein strukturiertes internes Compliance-Programm und eine transparente Berichterstattung an die zuständigen Behörden.

      • Interne Governance: Umfassende Kundenüberprüfungsverfahren und obligatorische interne Überprüfungen für alle Bereitstellungen.

      • Vertragliche Schutzmaßnahmen: Robuste rechtliche Schutzvorkehrungen, die in jeden Kundenvertrag integriert sind, um unbefugte Nutzung zu verhindern.

      • Laufende Überwachung: Aktive Überwachung und Kontrolle der Endnutzer, wo immer dies betrieblich machbar ist.

      Mit diesen Grundsätzen streben wir danach, sicherzustellen, dass unsere Technologien ihrem beabsichtigten Zweck dienen: dem Schutz demokratischer Gesellschaften bei gleichzeitiger Minimierung der Risiken von Missbrauch oder unbeabsichtigten Folgen.

      Unser Ethikausschuss ist für die interne Governance und Aufsicht in Verteidigungsangelegenheiten zuständig.

    • 3.4. Beziehungen zur Regierung und zu anderen öffentlichen Einrichtungen

      CSW hält sich an die Rechtsvorschriften und die Behörden aller staatlichen Zuständigkeitsbereiche, in denen das Unternehmen tätig ist, und beachtet, soweit zutreffend, die Richtlinien der Vereinten Nationen und der Europäischen Union.

      Im Rahmen seiner Befugnisse stellt CSW staatlichen Institutionen Unternehmensdaten zur Verfügung, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist, und zwar auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene. CSW verpflichtet sich, vollständige und korrekte Informationen bereitzustellen und dabei die geltenden Rechtsvorschriften strikt einzuhalten.

      Unzulässige Zahlungen an Amtsträger einer Regierung sind inakzeptabel. Geschenke und Einladungen zum Essen dürfen angeboten werden (siehe Abschnitt 5: Geschenke, Einladungen zum Essen und unzulässige Zahlungen).

      Das Unternehmen behält sich das Recht vor, öffentlich Stellung zu politischen Maßnahmen und Entscheidungen von Regierungen zu nehmen, die den Geschäftsverlauf und die Beziehungen zu Mitarbeitern, Kunden oder anderen Interessengruppen beeinflussen oder beeinflussen können, zusätzlich zur Einhaltung dieses Kodex. Diese Stellungnahme darf nur vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats oder vom Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens abgegeben werden, es sei denn, ein anderer Sprecher wurde ausdrücklich dazu ermächtigt.

    • 3.5. Beziehungen zu politischen Parteien und Organisationen

      CSW hält sich an den Grundsatz, parteipolitische Aktivitäten zu vermeiden, und nimmt nicht an externen politischen Veranstaltungen teil. Niemand, der im Namen des Unternehmens handelt – unabhängig davon, ob er Mitarbeiter ist oder nicht –, darf politische Parteien und ähnliche Organisationen, die sich zur Wahl stellen, in irgendeiner Form unterstützen. CSW nimmt keine politischen Anfragen für Besuche in unseren Büros während des Wahlkampfs oder der Vorwahlphase entgegen, wobei unter der Vorwahlphase die sechs Monate vor den Wahlen zu verstehen sind.

      Vertreter von politischen Parteien und ähnlichen Organisationen, die sich zur Wahl stellen, werden außerhalb der sechsmonatigen Vorwahlphase empfangen, sofern ihre Anfragen als angemessen erachtet werden. Außerhalb dieses Zeitraums steht das Unternehmen auch Vertretern politischer Einrichtungen zur Verfügung, die unsere Meinung zu den Anliegen, Bestrebungen und Perspektiven von Unternehmen wie dem unseren einholen möchten.

      Unzulässige Zahlungen an Amtsträger einer politischen Partei sind inakzeptabel. Geschenke und Bewirtungen dürfen angeboten werden (siehe Abschnitt 5. Geschenke, Bewirtungen und unzulässige Zahlungen).

      Das Unternehmen behält sich das Recht vor, öffentlich Stellung zu politischen Maßnahmen und Entscheidungen zu nehmen, die den Geschäftsverlauf und die Beziehungen zu Mitarbeitern, Kunden oder anderen Interessengruppen sowie die Einhaltung dieses Kodex beeinflussen oder beeinflussen könnten. Diese Stellungnahme darf nur vom Vorstandsvorsitzenden oder vom Geschäftsführer des Unternehmens abgegeben werden, es sei denn, ein anderer Sprecher wurde ausdrücklich dazu ermächtigt.

      CSW-Mitarbeitern steht es selbstverständlich frei, sich als einzelne Bürger – und nicht als Vertreter des Unternehmens – an politischen Aktivitäten ihrer Wahl zu beteiligen, diese Beteiligung muss jedoch in ihrer Freizeit und auf eigene Kosten erfolgen, und es ist mit angemessener Sorgfalt darauf zu achten, dass CSW nicht mit den vertretenen politischen Ansichten in Verbindung gebracht wird, indem direkte oder indirekte Assoziationen mit CSW vermieden werden, beispielsweise durch Kleidung oder andere Elemente, die die Marke CSW deutlich erkennbar machen. Die Ressourcen, Räumlichkeiten und das Image des Unternehmens dürfen nicht für persönliche oder parteipolitische Interessen genutzt werden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgesehen, beispielsweise im Zusammenhang mit gewerkschaftlichen Aktivitäten.

    • 3.6. Beziehungen zu Nichtregierungsorganisationen (NGOs)

      CSW unterstützt Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und engagiert sich für die Zusammenarbeit mit ihnen, sofern das Unternehmen der Ansicht ist, dass deren Ziele lobenswert sind und mit seinem Bestreben im Einklang stehen, dazu beizutragen, die Welt zu einem besseren und sichereren Ort zu machen.

      Unzulässige Zahlungen an eine Nichtregierungsorganisation oder eines ihrer Mitglieder sind inakzeptabel. Geschenke und Bewirtungen dürfen angeboten werden (siehe Abschnitt 5. Geschenke, Bewirtungen und unzulässige Zahlungen).

  • 4. Nachhaltige Wertschöpfungskette

    Als „Benefit Corporation“, die sich den „Triple-P“-Grundsätzen (People, Planet, Profit) verschrieben hat, legt CSW großen Wert auf ethische, ökologische und wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Nachhaltiges Handeln ist für unser Unternehmen von entscheidender Bedeutung und stellt sicher, dass die von uns beschafften Waren und Dienstleistungen sowie die von uns entwickelten Lösungen positive Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt haben. Dieser Ansatz unterstützt globale Nachhaltigkeitsziele, reduziert Risiken und stärkt unsere langfristige Zukunftsfähigkeit. Indem wir Lieferanten und Partner bevorzugen, die unsere Werte teilen, wahren wir hohe Standards in den Bereichen Menschenrechte, Umweltschutz und ethisches Geschäftsverhalten. Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Strategie und treibt uns in Richtung einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Zukunft. Unsere Lieferanten und Partner müssen unsere in diesem Abschnitt aufgeführten Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, um diese hohen Standards aufrechtzuerhalten.

    • 4.1. Nachhaltigkeitskriterien

      4.1.1. Menschen

      Arbeits- und Menschenrechte

      Lieferanten und Partner müssen eine angemessene Vergütung der Arbeitnehmer gewährleisten und sich jederzeit an die geltenden Gesetze und, sofern zutreffend, an die Tarifverträge halten, wobei die in den jeweiligen Ländern festgelegten Mindestlöhne einzuhalten sind. Zudem sind Überstunden und sonstige Vergütungen, Sozialversicherungsbeiträge und fällige Steuern zu zahlen, und es ist sicherzustellen, dass alle den Mitarbeitern zustehenden Zahlungen fristgerecht erfolgen. Kinderarbeit wird in den Räumlichkeiten von Lieferanten, Partnern oder deren Subunternehmern, an Produktionsstätten oder an irgendeiner Stelle entlang der Lieferkette nicht akzeptiert. Kein Mitarbeiter darf gegen seinen Willen oder als Schuldknecht bzw. Zwangsarbeiter zur Arbeit gezwungen werden, noch darf er körperlicher Bestrafung oder Zwang jeglicher Art ausgesetzt werden. Aktivitäten im Zusammenhang mit Menschenhandel sind strengstens untersagt. (siehe Abschnitt „Gesetz zur Bekämpfung von Menschenhandel und moderner Sklaverei“). Lieferanten und Partner sollten Schulungen zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen organisieren, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und Subunternehmer diese grundlegenden Prinzipien kennen und einhalten. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass etwaige private oder öffentliche Sicherheitskräfte keine Belästigungen, Misshandlungen oder Gewalt anwenden (siehe Abschnitt „Bekämpfung des Menschenhandels“).

      Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion

      Lieferanten und Partner müssen Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion innerhalb ihrer Belegschaft und ihrer Betriebsabläufe fördern und dürfen keine Diskriminierung oder Vorurteile jeglicher Art zulassen, insbesondere aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft, Behinderung, Rasse, Hautfarbe, ethnische oder nationale Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, politische Überzeugung oder Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft, Geschlecht, Geschlechtsumwandlung, sexuelle Orientierung, körperliche Verfassung, Alter, Familienstand oder Status einer eingetragenen Lebenspartnerschaft usw. (siehe Abschnitt „Bekämpfung von Belästigung und Mobbing“).

      Frauenrechte

      Lieferanten und Partner müssen Frauen am Arbeitsplatz gleichberechtigt behandeln, einschließlich der Gewährleistung von Chancengleichheit und gleichem Entgelt für gleiche Arbeit.

      Rechte von Minderheiten und indigenen Völkern

      Lieferanten und Partner müssen die Rechte lokaler Gemeinschaften, von Minderheiten und indigenen Völkern auf menschenwürdige Lebensbedingungen, Bildung, Beschäftigung und soziale Aktivitäten respektieren, einschließlich ihres Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) zu Entwicklungen, die sie und das Land, auf dem sie leben, betreffen.

      Ethische Beziehungen

      CSW verlangt von seinen Lieferanten Klarheit und Transparenz bei der Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen sowie in Bezug auf Ethik, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt (siehe Abschnitt „Gesundheit, Sicherheit und Umwelt“).

      4.1.2. Planet

      CSW hat sich verpflichtet, einen eigenen Beitrag zu den Zielen des Pariser Abkommens im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen zu leisten, und arbeitet daher darauf hin, klimaneutral zu werden und sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen auszurichten. Um dies zu erreichen, ist es unerlässlich, dass unsere Lieferanten und Partner diese Umweltziele teilen und unterstützen. Lieferanten und Partner müssen sich aktiv an Maßnahmen beteiligen, die CO₂-Emissionen reduzieren, Nachhaltigkeit fördern und im Einklang mit den globalen Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels stehen. Diese Übereinstimmung ist entscheidend für das Erreichen unserer gemeinsamen Umweltziele und die Sicherung einer nachhaltigen Zukunft.

      Schutz der biologischen Vielfalt

      Lieferanten und Partner müssen die Land-, Wald- und Wasserrechte lokaler Gemeinschaften und indigener Völker respektieren und Aktivitäten vermeiden, die zu Landraub, Entwaldung oder Zwangsräumungen führen. Sie müssen Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt ergreifen, verantwortungsvoll mit der Landnutzung umgehen und Entwaldung verhindern.

      CO₂-Fußabdruck

      Lieferanten und Partner müssen ihre Treibhausgasemissionen messen, darüber Bericht erstatten und daran arbeiten, diese zu reduzieren.

      Dekarbonisierung

      Von Lieferanten und Partnern wird erwartet, dass sie Strategien zur Dekarbonisierung ihrer Betriebsabläufe entwickeln und umsetzen. Lieferanten und Partner müssen Praktiken anwenden, die die Wiederverwendung und das Recycling von Materialien fördern, um zu einer Kreislaufwirtschaft beizutragen und Abfall zu reduzieren. Außerdem sollten sie in ihren Betriebsabläufen der Nutzung erneuerbarer Energiequellen Vorrang einräumen.

      Energieeffizienz

      Lieferanten und Partner müssen Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen und ihren Energieverbrauch in allen Betriebsbereichen überwachen und senken.

      Verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien

      Lieferanten und Partner müssen sicherstellen, dass Chemikalien und andere Stoffe unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebenszyklus korrekt und sicher gehandhabt, gelagert, transportiert und entsorgt werden.

      Nachhaltiges Ressourcenmanagement

      Lieferanten und Partner müssen Ressourcen verantwortungsbewusst nutzen, einen übermäßigen Materialverbrauch vermeiden und, wo immer möglich, der effizienten Nutzung von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen Vorrang einräumen.

      Abfallvermeidung

      Lieferanten und Partner müssen die durch ihre Geschäftstätigkeiten entstehenden Abfälle minimieren und Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Abfällen an der Quelle umsetzen.

      Bodenqualität

      Lieferanten und Partner müssen ihre Auswirkungen auf die Bodenqualität minimieren, beispielsweise durch die Vermeidung von chemischem Abfluss und Bodenverunreinigungen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten.

      4.1.3. Gewinn

      Antikorruptionsrichtlinie

      Lieferanten und Partner müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung einhalten und befolgen. Jede Form von Bestechung, Korruption oder unethischen Geschäftspraktiken ist strengstens untersagt. Von Lieferanten und Partnern wird erwartet, dass sie transparente und ehrliche Praktiken pflegen, Interessenkonflikte vermeiden und bei allen Geschäftsbeziehungen Integrität gewährleisten. Unzulässige Zahlungen von einem Lieferanten oder Partner sind strengstens verboten (siehe Abschnitt „Geschenke, Bewirtung und unzulässige Zahlungen“).

      Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche

      Lieferanten und Partner müssen alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Steuerhinterziehung und Geldwäsche einhalten. Lieferanten und Partner müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um Aktivitäten im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und Geldwäsche innerhalb ihrer Betriebsabläufe und ihrer Lieferkette zu verhindern und aufzudecken. Sie müssen CSW außerdem alle Nachweise vorlegen, die nach den geltenden Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Steuerhinterziehung und Geldwäsche vernünftigerweise verlangt werden.

      Exportkontrollen und Wirtschaftssanktionen

      Lieferanten und Partner müssen alle relevanten Beschränkungen oder Sanktionen hinsichtlich des Exports von Waren oder Dienstleistungen sowie alle geltenden Beschränkungen des Handels mit bestimmten Ländern, Regionen, Unternehmen, Organisationen oder Personen einhalten.

      Finanzielle Verantwortung

      Lieferanten und Partner müssen Geschäftsunterlagen, einschließlich Finanz- und Qualitätsaufzeichnungen, gemäß geltendem Recht und allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen genau erfassen, aufbewahren und melden.

      Nachhaltige Lieferkette

      Lieferanten und Partner müssen diese Nachhaltigkeitsstandards an ihre Tier-1-Lieferanten weitergeben und so die Einhaltung der Vorschriften entlang der gesamten Lieferkette sicherstellen.

      Interessenkonflikte mit Lieferanten, Partnern oder anderen externen Einrichtungen

      Ein Interessenkonflikt in der Beziehung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen (z. B. gegenüber einem Lieferanten oder Partner) liegt vor, wenn Mitarbeiter von CSW der Versuchung ausgesetzt sein könnten, nicht im besten Interesse des Unternehmens zu handeln, sondern stattdessen ihren Einfluss zu nutzen oder Maßnahmen zu ergreifen, um ihre eigenen persönlichen Interessen oder die Interessen Dritter zu fördern oder den Interessen Dritter zu schaden. Dies umfasst unter anderem familiäre und andere enge Beziehungen, seien sie positiver oder negativer Natur (siehe Abschnitt „Interessenkonflikte“).

      Lieferanten und Partner sollten über diesen Kodex informiert werden, und CSW erwartet, dass ihre Aktivitäten mit den hier festgelegten Grundsätzen vereinbar sind.

  • 5. Bekämpfung der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche

    CSW verpflichtet sich, in den Ländern, in denen das Unternehmen tätig ist, Steuern zu zahlen, und verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber der Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

    Steuerhinterziehung ist die Straftat, den Staat um Einnahmen zu betrügen oder sich in betrügerischer Absicht der Steuerpflicht zu entziehen. Steuerhinterziehung ist nicht gleichbedeutend mit Steuervermeidung oder Steuerplanung, die rechtmäßig sind. Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung ist eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung in betrügerischer Absicht, die Steuerhinterziehung im Heimatland der Person oder des Unternehmens oder im Ausland zu ermöglichen.

    CSW verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Gesetze und Richtlinien zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen kriminellen Aktivitäten. Alle von CSW mit Dritten abgeschlossenen Verträge müssen Klauseln enthalten, die Korruption, Steuerhinterziehung und Geldwäsche verbieten. Diese Klauseln müssen es CSW außerdem ermöglichen, Verträge mit Dritten zu prüfen, zu überprüfen und zu kündigen, wenn sie nicht eingehalten werden.

    Alle, die für oder mit CSW arbeiten, müssen unverzüglich jede Aufforderung oder Forderung von irgendjemandem, einschließlich Dritter, melden, die darauf abzielt, Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder eine mutmaßliche betrügerische Steuerhinterziehung durch eine andere Person zu erleichtern.

    Jede Beihilfe zur Geldwäsche, Steuerhinterziehung, das Versäumnis, einen Verdacht auf Steuerhinterziehung zu melden, oder das „Wegsehen“ bei verdächtigen Aktivitäten gilt als Verstoß gegen diesen Kodex und führt dazu, dass CSW formelle Disziplinarmaßnahmen ergreift, einschließlich einer möglichen Kündigung.

  • 6. Geschenke, Bewirtungen und unzulässige Zahlungen

    Als Richtwert gilt, dass von Mitarbeitern von CSW oder im Namen von CSW keine Geschenke im Wert von mehr als 30 Euro überreicht werden dürfen, es sei denn, dies entspricht der üblichen, legitimen Geschäftspraxis.

    Ebenso beträgt der Richtwert für Bewirtungskosten, die im Rahmen eines normalen Geschäftstreffens angefallen sind, 50 Euro pro Person. 

    Es dürfen keine Ausgaben getätigt werden, die nicht rechtmäßigen Zwecken dienen. Niemand, der im Namen des Unternehmens handelt – unabhängig davon, ob es sich um einen Mitarbeiter handelt oder nicht –, darf unzulässige Zahlungen leisten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundenvertreter, Regierungsbeamte, Funktionäre politischer Parteien oder NGOs) oder Handlungen vornehmen, die als Bestechung ausgelegt werden könnten, selbst wenn dies den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten zur Folge hätte. 

    Eine unzulässige Zahlung ist eine Zahlung jeglicher Art, die über vertragliche Vereinbarungen, gesetzliche Anforderungen oder von den CSW-Führungsgremien offiziell genehmigte Geschäftspraktiken hinausgeht.

    Unter keinen Umständen darf den oben genannten Parteien direkt oder indirekt Geld angeboten werden, unabhängig von der Höhe des Betrags. 

    Andererseits dürfen CSW-Mitarbeiter aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu CSW keine Geschenke annehmen, wenn diese eine Form der Bestechung darstellen – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschenke, die möglicherweise von Lieferanten angeboten werden. Generell dürfen Mitarbeiter keine Geschenke oder Vorteile für sich selbst, ihre Familie oder Freunde annehmen. Ein Richtwert für die Annahme von Geschenken liegt bei 30 Euro. 

    Einladungen zum Essen dürfen nur angenommen werden, wenn sie im Rahmen eines normalen Geschäftstreffens erfolgen, wobei ein Richtwert von 50 Euro pro Person gilt. 

    Gegenstände, die als Bonus, Geschenke oder Werbegeschenke erhalten werden und direkt oder indirekt eine Auszeichnung oder Ehrung für CSW darstellen, sind an die Unternehmensleitung weiterzuleiten.

    Mitarbeiter sollten die Unternehmen, mit denen sie im Namen des Unternehmens Beziehungen unterhalten, über die Richtlinien von CSW in Bezug auf Geschenke oder Zuwendungen informieren.

    Jegliche Form der Bestechung wird nicht toleriert. Die beteiligten Personen werden entlassen, unbeschadet weiterer rechtlicher Maßnahmen.

  • 7. Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

    Die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der Mitarbeiter sowie aller Personen, die im oder für das Unternehmen tätig sind, und der Schutz der Umwelt haben für das Unternehmen höchste Priorität. CSW geht transparent mit allen Informationen zu Gesundheit, Sicherheit und Umwelt um, die Auswirkungen auf seine Mitarbeiter, andere Gemeinschaften oder Ökosysteme haben könnten.

    CSW hat sich verpflichtet, einen eigenen Beitrag zu den Zielen des Pariser Abkommens im Rahmen der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen zu leisten, und arbeitet daher darauf hin, klimaneutral zu werden und sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen auszurichten. Die Richtlinien von CSW in diesem Bereich sind in der Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinie detailliert beschrieben.

    • 7.1. Konsum von Alkohol, Drogen und Schusswaffen

      Der Konsum alkoholischer Getränke während der Arbeit sowie das Betreten des Unternehmensgeländes in betrunkenem Zustand oder das Arbeiten in einem solchen Zustand sind nicht zulässig. Alkoholische Getränke dürfen in Maßen zu den Mahlzeiten und bei festlichen Anlässen in dafür vorgesehenen Bereichen des CSW-Geländes konsumiert werden. Den Mitarbeitern ist es zudem untersagt, illegale Drogen zu konsumieren oder mit sich zu führen sowie sich in einem durch diese Substanzen verursachten veränderten Zustand am Arbeitsplatz aufzuhalten, der die Sicherheit oder Arbeitsleistung der anderen Mitarbeiter beeinträchtigen könnte; dies gilt auch für alle Besucher. Auf dem Firmengelände sind keinerlei Schusswaffen erlaubt, außer für ausdrücklich autorisierte Fachkräfte.

  • 8. Mitarbeiter

    CSW behandelt seine Mitarbeiter mit Würde und schafft ein Arbeitsumfeld, das gleiche Chancen für berufliche und persönliche Entwicklung bietet und die individuelle Freiheit achtet.

    CSW ist der Ansicht, dass der von ihr erwirtschaftete Wohlstand fair verteilt werden sollte, und verpflichtet sich daher zu dem Grundsatz, dass das höchste Gehalt im Unternehmen nicht mehr als das Zehnfache des niedrigsten Gehalts betragen darf.

    Wir akzeptieren keine Kinderarbeit und setzen uns aktiv gegen sie ein. Kein Mitarbeiter wird gezwungen, gegen seinen Willen zu arbeiten oder Zwangs- oder Schuldknechtschaft zu leisten, und kein Mitarbeiter darf körperlicher Bestrafung oder Zwang jeglicher Art ausgesetzt werden. Es ist inakzeptabel, dass Mitarbeiter, Subunternehmer sowie deren Mitarbeiter und Beauftragte an Aktivitäten im Zusammenhang mit Menschenhandel beteiligt sind.

    CSW lehnt jegliche Art von unrechtmäßigen Zahlungsmechanismen gegenüber Mitarbeitern ab.

    Fehler oder Irrtümer, die aus gut gemeinten Handlungen resultieren, werden als Chancen zum Lernen und Wachsen betrachtet und sollten konstruktiv begleitet werden. CSW ist davon überzeugt, dass wir nur durch Fehler wachsen, kreativ sein und uns sowohl individuell als auch gemeinsam weiterentwickeln können. Die Wiederholung solcher Fehler oder Irrtümer, die auf Unachtsamkeit, Nachlässigkeit, Desinteresse oder gar böswilliges Handeln zurückzuführen sind, wird von CSW jedoch nicht akzeptiert.

    CSW glaubt an ein offenes, ehrliches und transparentes Arbeitsumfeld und setzt sich dafür ein, insbesondere was die berufliche Entwicklung und die Ambitionen der Mitarbeiter betrifft. So wird beispielsweise das Interesse eines Mitarbeiters an der Teilnahme an einem internen Einstellungsverfahren von seinem Vorgesetzten als normale Alternative zur beruflichen Weiterentwicklung angesehen und führt weder zu einer negativen Beurteilung noch zu negativen Reaktionen und beeinträchtigt auch nicht die Karrierewünsche des Mitarbeiters.

    Das Unternehmen fördert die Meinungsfreiheit, respektiert die Vereinigungsfreiheit, erkennt Gewerkschaften als rechtmäßige Vertreter der Mitarbeiter an und strebt einen ständigen Dialog zur Lösung von Konflikten arbeitsrechtlicher oder gewerkschaftlicher Natur an.

    Mitarbeiter dürfen den Namen des Unternehmens nicht zu ihrem persönlichen Vorteil nutzen, wenn sie persönliche Angelegenheiten jeglicher Art mit Regierungs- oder Verwaltungsbehörden regeln.

    Unzulässige Zahlungen an einen Mitarbeiter sind strengstens untersagt (siehe Abschnitt Geschenke, Bewirtung und unzulässige Zahlungen).

  • 9. Bekämpfung des Menschenhandels

    Bei Critical Software verpflichten wir uns, in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit höchste ethische Standards einzuhalten und die Menschenrechte zu fördern. Wir erkennen an, dass moderne Sklaverei ein Verbrechen und eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt und eine erhebliche Bedrohung für die Menschenwürde darstellt. Der Vorstand von Critical Software gibt jährlich eine Erklärung zu moderner Sklaverei und Menschenhandel ab, die unter folgendem Link zu finden ist:https://criticalsoftware.com/pt/legal#TermsConditions.

    Critical Software verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Sklaverei und Menschenhandel und setzt sich dafür ein, sicherzustellen, dass seine Geschäftstätigkeit in keiner Weise damit in Verbindung steht. Wir verbieten strengstens alle Formen moderner Sklaverei, einschließlich Zwangsarbeit, Menschenhandel, Kinderarbeit und Schuldknechtschaft. Dies gilt für alle Personen, Unternehmen oder Organisationen, die mit der Critical Group in Verbindung stehen, einschließlich Mitarbeiter, Auftragnehmer, Lieferanten und Geschäftspartner.

    Wir verpflichten uns zur Einhaltung aller geltenden Gesetze, Vorschriften und internationalen Standards in Bezug auf moderne Sklaverei und Menschenhandel in allen Ländern, in denen wir tätig sind; dazu gehören (i) das portugiesische Gesetz Nr. 60/2013 vom 23.08.; (ii) die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011; (iii) den britischen Modern Slavery Act (2015) sowie (iv) die US-Verordnung FAR 52.222-50.

    Alle Mitarbeiter, die eine Situation feststellen, die als Akt der Sklaverei oder des Menschenhandels angesehen werden könnte, sind verpflichtet, dies über die bei Critical Software eingerichteten internen Kommunikationskanäle zu melden. Werden Fälle moderner Sklaverei festgestellt, ergreifen wir unverzüglich Maßnahmen, um Schäden zu mindern und die Sicherheit sowie das Wohlergehen der Betroffenen zu gewährleisten. Darüber hinaus werden wir unsere Richtlinien, Verfahren und Praktiken kontinuierlich überprüfen und verbessern, um moderne Sklaverei und Menschenhandel wirksam zu verhindern und zu bekämpfen.

    Die Einhaltung dieser Grundsätze ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine moralische Verpflichtung. Indem wir zusammenarbeiten und diese Grundsätze hochhalten, können wir eine Welt schaffen, die frei von moderner Sklaverei ist, und zu einer Gesellschaft beitragen, die auf Gerechtigkeit, Würde und Gleichheit für alle basiert.

  • 10. Verpflichtung zur Trennung von Aktionären und Geschäftsführung

    CSW ist der Ansicht, dass der Vorstand des Unternehmens, um Transparenz, Rechenschaftspflicht, Fairness, gute Unternehmensführung und langfristige Nachhaltigkeit zu fördern, ausschließlich aus Personen bestehen sollte, die sich durch ihre eigenen Verdienste auszeichnen. Diese Personen sollten keine engen familiären Verbindungen zu den Aktionären haben, denen ihr rechtmäßiger Sitz im Verwaltungsrat (BoD) zusteht.

    Aufgrund des unternehmerischen Charakters und der Geschichte von CSW sind die Gründer und Hauptaktionäre derzeit, Stand 2020, weiterhin eng in das operative Geschäft des Unternehmens und den Vorstand eingebunden. Das Unternehmen verpflichtet sich jedoch, so bald wie praktisch möglich eine Richtlinie zu erlassen, um Gesellschafter und deren Angehörige vom Vorstand des Unternehmens zu trennen.

    Gesellschafter werden in diesem Zusammenhang als Personen definiert, die direkt oder indirekt mehr als 5 % der CSW-Anteile halten; davon ausgenommen sind aktienbasierte Anreizprogramme für Führungskräfte.

  • 11. Interessenkonflikte

    • 11.1. Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Lieferanten oder anderen externen Stellen

      Ein Interessenkonflikt in der Beziehung zwischen Mitarbeiter und Unternehmen (z. B. gegenüber einem Lieferanten) liegt vor, wenn CSW-Mitarbeiter in Versuchung geraten könnten, nicht im besten Interesse des Unternehmens zu handeln, sondern stattdessen ihren Einfluss zu nutzen oder Maßnahmen zu ergreifen, um ihre eigenen persönlichen Interessen oder die Interessen Dritter zu fördern oder den Interessen Dritter zu schaden. Dies umfasst unter anderem familiäre und andere enge Beziehungen, seien sie positiver oder negativer Natur.

      Alle CSW-Mitarbeiter müssen sicherstellen, dass sie in keiner Weise an Geschäften beteiligt sind, bei denen ein solcher Interessenkonflikt entstehen könnte; sollten sie dies nicht gewährleisten können, müssen sie die Situation ihren direkten Vorgesetzten und dem Bereichsleiter oder dem Vorstandsvorsitzenden oder den Vorsitzenden des Verwaltungsrats (BoD), je nachdem, wer am besten in der Lage ist, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass keinerlei Beeinflussung stattfindet. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift gilt als Verstoß gegen diesen Kodex und kann dazu führen, dass CSW formelle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich der Kündigung, ergreift. 

      Mitarbeiter von CSW dürfen keine eigenständigen externen beruflichen Tätigkeiten ausüben, wie beispielsweise Beratungsdienstleistungen oder andere eigenständige berufliche Kooperationen jeglicher Art, mit Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern oder anderen Dritten, die Geschäftsbeziehungen zu CSW unterhalten. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verwaltungsrats des Unternehmens.

    • 11.2. Interessenkonflikte zwischen Mitarbeitern

      Critical ist sich bewusst, dass Mitarbeiter als Teil einer lebendigen Gemeinschaft starke persönliche Beziehungen unterhalten können, die von Zuneigung oder Abneigung geprägt sind, dass sie Mitglieder derselben Familie sind oder derselben eng verbundenen Interessengruppe angehören. Wann immer diese Umstände das berufliche Urteilsvermögen beeinträchtigen könnten, müssen sich alle CSW-Mitarbeiter aus jeder Situation zurückziehen, in der eine solche Beeinflussung auftreten könnte. Falls es dem Mitarbeiter nicht gelingt, dies aus eigener Kraft zu bewerkstelligen, sollte er die Situation dem Ombudsmann melden, der dann die Person einbeziehen sollte, die am besten in der Lage ist, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Vermeidung der genannten Beeinflussung zu gewährleisten (z. B. Vorgesetzte, Direktoren, den Vorstandsvorsitzenden oder den Vorsitzenden des Verwaltungsrats).

      Mitarbeiter können aufgefordert werden, aktiv an der Suche nach und Umsetzung einer Lösung mitzuwirken, die vor einem solchen Interessenkonflikt schützt, beispielsweise indem verhindert wird, dass die betroffenen Parteien zusammenarbeiten oder eine direkte oder indirekte Berichtsbeziehung zueinander haben.

      Jeder, der eine persönliche Beziehung zu einer anderen Person unterhält – sei es familiärer oder anderer Art und unabhängig davon, ob diese Beziehung positiv oder negativ ist –, kann diese Person für eine Stelle vorschlagen, darf jedoch in keinem Fall und in keiner Form am entsprechenden Einstellungsverfahren teilnehmen. 

      Die Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt genannten Bestimmungen gilt als Verstoß gegen diesen Kodex und kann dazu führen, dass CSW formelle Disziplinarmaßnahmen ergreift, einschließlich einer Kündigung.

    • 11.3. Interessenkonflikte in Bezug auf Führungspositionen innerhalb des Unternehmens

      Die im vorigen Abschnitt beschriebenen Interessenkonflikte, an denen ein Mitglied des Vorstands, des Verwaltungsrats, anderer satzungsmäßiger Gremien oder ein leitender Angestellter des Unternehmens („Führungskräfte“) beteiligt ist, unterliegen strengeren Richtlinien. CSW ist der Ansicht, dass diese Positionen aufgrund ihrer Art, ihres Verantwortungsumfangs und ihrer Sichtbarkeit gegenüber dem Rest des Unternehmens besonders hohen Standards unterliegen, die wie folgt dargelegt sind:

      Vermeidungsgrundsatz

      Die Mitglieder des Vorstands, des Verwaltungsrats und anderer satzungsmäßiger Gremien der Gesellschaft sind sich voll und ganz darüber im Klaren, dass Interessenkonflikte jeglicher Art – seien es Freund oder Feind, Liebe oder Hass – unerwünscht sind und vermieden werden sollten. Daher unterliegen sie einer Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen und werden dazu angehalten, unverzüglich zu handeln, um das Entstehen solcher Interessenkonflikte so weit wie möglich zu verhindern und zu vermeiden.

      Offenlegungsgrundsatz

      Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, verlangt CSW, dass jedes Mitglied des Vorstands, des Verwaltungsrats und anderer satzungsmäßiger Gremien des Unternehmens unverzüglich und vollständig jeden derartigen Interessenkonflikt gegenüber jedem Mitarbeiter des Unternehmens oder jedem Bewerber um eine Stelle im Unternehmen offenlegt. Die Unterlassung dieser Offenlegung gilt als Verstoß gegen den Kodex und kann dazu führen, dass CSW formelle Disziplinarmaßnahmen ergreift, einschließlich der Kündigung. Die Offenlegung erfolgt gegenüber allen Mitgliedern des Gremiums, dem die betroffene Person angehört, sowie gegenüber der Person bzw. dem Gremium, das gemäß dem folgenden Absatz Abhilfemaßnahmen ergreift.

      Abhilfe

      Tritt ein Interessenkonflikt auf, an dem ein Mitglied der Geschäftsführung, des Verwaltungsrats oder anderer satzungsmäßiger Gremien beteiligt ist, wird eine Lösung angestrebt, die die Situation entschärft. Konflikte innerhalb der Geschäftsführung werden vom CEO geschlichtet und gelöst. Konflikte mit dem CEO und anderen satzungsmäßigen Gremien außer dem Verwaltungsrat werden vom Verwaltungsrat geschlichtet und gelöst. Konflikte innerhalb des Verwaltungsrats werden von der <Ombudsperson> geschlichtet und gelöst.

  • 12. Chancengleichheit

    CSW fördert Vielfalt und Inklusion und duldet keinerlei Diskriminierung oder Vorurteile, einschließlich solcher aufgrund von Schwangerschaft oder Elternschaft, Behinderung, Rasse, Hautfarbe, ethnischer oder nationaler Herkunft, Staatsangehörigkeit, Religion, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft, Geschlecht, Geschlechtsangleichung, sexueller Orientierung, körperlicher Verfassung, Alter, Familienstand oder Status einer eingetragenen Lebenspartnerschaft usw., im Folgenden gemeinsam als „geschützte Merkmale“ bezeichnet.

    Bei Einstellungs-, Auswahl- und Beförderungsverfahren sollten Bewerber ausschließlich anhand ihrer Fähigkeit beurteilt werden, die Anforderungen der Stelle zu erfüllen und sich daran anzupassen.

    Personen, die behindert sind oder eine Behinderung erlangen, werden dazu ermutigt, dem Unternehmen ihren Zustand offenzulegen, damit dieses prüfen kann, welche angemessenen Anpassungen oder Unterstützungsmaßnahmen geeignet sein könnten. Fragen zur Gesundheit oder zu einer Behinderung können in Formularen zur Überwachung der Chancengleichheit enthalten sein, die jedoch nicht für Auswahl- oder Entscheidungszwecke verwendet werden dürfen.

    Das Unternehmen wird die Chancengleichheit in seiner Geschäftstätigkeit aktiv fördern, um sicherzustellen, dass jeder Einzelne eine faire und gerechte Behandlung erfährt, die seinen jeweiligen Eignungen, potenziellen Fähigkeiten und Fertigkeiten entspricht. Alle Mitarbeiter tragen eine persönliche Verantwortung für die Einhaltung der Grundsätze der Chancengleichheit.

    Im Rahmen seiner Bemühungen zur Förderung von Vielfalt und Inklusion setzt sich CSW dafür ein, die Gleichstellung der Geschlechter proaktiv voranzutreiben. Die Gleichstellung der Geschlechter ist für das Unternehmen nicht nur auf der Ebene der Tech-Communities, sondern auch innerhalb der obersten Führungsebene ein wesentliches Thema. Tech-Communities sind dafür bekannt, dass in ihnen Männer überwiegen – eine Situation, die bereits auf Universitätsebene deutlich wird; dies führt zu einer ausgeprägten geschlechtsspezifischen Asymmetrie, die von Tech-Unternehmen übernommen wird und nur schwer zu beheben ist. CSW investiert Energie und Ressourcen, um diese Herausforderung umfassend zu bewältigen.

    Das Unternehmen wird seine Richtlinien regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass es ein Umfeld der Chancengleichheit wirksam fördert. Darüber hinaus erkennt es seine Verpflichtungen gemäß den geltenden Gesetzen in jedem Land an, in dem es tätig ist.

    • 12.1. Personalbeschaffung

      Offene Stellen sollten auf dem Arbeitsmarkt umfassend ausgeschrieben werden. In Stellenanzeigen sind Stereotypen sowie Formulierungen zu vermeiden, die bestimmte Gruppen davon abhalten könnten, sich zu bewerben.

      Die Einstellung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Fähigkeiten und der Eignung des Bewerbers für die Stelle. Bewerbern sollten keine Fragen gestellt werden, die auf eine Absicht zur Diskriminierung aufgrund eines geschützten Merkmals hindeuten könnten.

      Beispielsweise dürfen Bewerber nicht gefragt werden, ob sie schwanger sind oder planen, Kinder zu bekommen. Bewerber dürfen nicht nach ihrem Gesundheitszustand oder einer Behinderung gefragt werden, außer in den sehr begrenzten, gesetzlich zulässigen Fällen. Beispielsweise um zu prüfen, ob ein Bewerber einen wesentlichen Teil der Tätigkeit ausüben kann (unter Berücksichtigung angemessener Anpassungen), oder um festzustellen, ob Anpassungen am Bewerbungsverfahren erforderlich sind, um sicherzustellen, dass der Bewerber nicht aufgrund einer Behinderung benachteiligt wird – wobei stets gewährleistet sein muss, dass dieses Verfahren nicht zu irgendeiner Form der Diskriminierung führt. Falls erforderlich, können Stellenangebote von einer zufriedenstellenden medizinischen Untersuchung abhängig gemacht werden, doch eine Behinderung allein rechtfertigt nicht die Nicht-Einstellung eines Bewerbers.

    • 12.2. Anpassung

      Wenn ein behinderter Mitarbeiter eine Beschäftigung aufnimmt oder ein bereits beschäftigter Mitarbeiter eine Behinderung erleidet, wird das Unternehmen in Absprache mit dem betroffenen Mitarbeiter dafür sorgen, dass die erforderlichen angemessenen Vorkehrungen getroffen werden, damit er oder sie sicher und effektiv arbeiten kann und gleichberechtigten Zugang zu den Vorteilen der Beschäftigung erhält. Die Hauptverantwortung für die Organisation der geeigneten Anpassungen liegt beim Unternehmen, das sich mit dem betroffenen Mitarbeiter berät, dessen Fachwissen hinsichtlich seiner eigenen Behinderung anerkannt wird. Dabei wird stets die Zustimmung des Mitarbeiters eingeholt. Verfügt das Unternehmen nicht über das erforderliche Fachwissen zur Lösung des Problems, wird es bei Bedarf einen externen Spezialisten hinzuziehen.

    • 12.3. Weiterbildung und berufliche Entwicklung

      Das Unternehmen wird Mitarbeiter auf der Grundlage ihrer Leistung und Fähigkeiten schulen, fördern und befördern und Mitarbeiter sowie Bewerber mit allen Arten von geschützten Merkmalen unterstützen. Beförderungen und Schulungen stehen allen offen, einschließlich Mitarbeitern mit Behinderungen, für die bei Bedarf angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

    • 12.4. Diskriminierung

      Diskriminierung wird bei CSW nicht toleriert, auch nicht gegenüber aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern, Bewerbern, Kunden, Lieferanten, Besuchern oder sonstigen Personen. Dies gilt am Arbeitsplatz, außerhalb des Arbeitsplatzes (im Umgang mit Kunden, Lieferanten oder anderen Personen) sowie auf damit verbundenen Reisen oder Veranstaltungen, einschließlich gesellschaftlicher Anlässe.

      Die folgenden Formen der Diskriminierung sind strengstens untersagt:

      • Direkte Diskriminierung: die Benachteiligung einer Person aufgrund eines geschützten Merkmals. Zum Beispiel die Ablehnung eines Bewerbers aufgrund seiner religiösen Ansichten oder seiner sexuellen Orientierung.

      • Indirekte Diskriminierung: Eine Bestimmung, ein Kriterium oder eine Praxis, die zwar für alle gilt, aber Personen mit einem bestimmten geschützten Merkmal stärker benachteiligt als andere und nicht gerechtfertigt ist. Beispielsweise würde die Forderung, eine Tätigkeit in Vollzeit statt in Teilzeit auszuüben, Eltern mit Kinderbetreuungspflichten benachteiligen. Eine solche Anforderung wäre diskriminierend, sofern sie nicht gerechtfertigt werden kann.

      • Viktimisierung: Vergeltungsmaßnahmen gegen jemanden, der eine Beschwerde eingereicht oder die Beschwerde einer anderen Person unterstützt hat, beispielsweise in Bezug auf Diskriminierung, Interessenkonflikte, Belästigung oder Mobbing.

    • 12.5. Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigung

      Teilzeit- und befristet Beschäftigte sollten genauso behandelt werden wie vergleichbare Vollzeit- oder unbefristet Beschäftigte und nicht weniger günstige Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen genießen (gegebenenfalls anteilig), es sei denn, eine unterschiedliche Behandlung ist gerechtfertigt.

    • 12.6. Beschwerden

      Jeder Mitarbeiter, der der Ansicht ist, aufgrund eines geschützten Merkmals oder aus Gründen, die mit dem Vorliegen eines geschützten Merkmals zusammenhängen, oder aus einem anderen Grund (z. B. Interessenkonflikt, Belästigung oder Mobbing) ungerechtfertigt diskriminiert worden zu sein, kann das Beschwerdeverfahren in Anspruch nehmen (siehe Abschnitt 13. Beschwerdeverfahren und Disziplinarmaßnahmen).

      Schwerwiegende Verstöße gegen diese Richtlinie gelten als grobes Fehlverhalten und können dazu führen, dass CSW formelle Disziplinarmaßnahmen, einschließlich einer Kündigung, ergreift.

  • 13. Bekämpfung von Belästigung und Mobbing

    CSW setzt sich dafür ein, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Belästigung und Mobbing ist, und sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter mit Würde und Respekt behandelt werden und andere ebenfalls so behandeln.

    Diese Richtlinie gilt für Belästigung oder Mobbing, das sowohl am Arbeitsplatz als auch außerhalb des Arbeitsplatzes auftritt, beispielsweise auf Geschäftsreisen oder bei arbeitsbezogenen Veranstaltungen oder gesellschaftlichen Anlässen. Sie umfasst Mobbing und Belästigung durch Mitarbeiter (darunter auch Berater, Auftragnehmer und Leiharbeitskräfte) sowie durch Dritte wie Kunden, Lieferanten oder Besucher unserer Räumlichkeiten.

    Diese Richtlinie erfüllt die Anforderungen der geltenden Gesetze der Länder, in denen das Unternehmen tätig ist.

    • 13.1. Was versteht man unter Belästigung?

      Belästigung ist unerwünschtes und unangebrachtes Verhalten am Arbeitsplatz, das die Würde der betroffenen Person beeinträchtigt. Es besteht aus wiederholtem körperlichem, verbalem oder nonverbalem Verhalten, das den Zweck oder die Wirkung hat, die Würde einer Person zu verletzen oder ein einschüchterndes, feindseliges, erniedrigendes, demütigendes oder beleidigendes Umfeld für sie zu schaffen.

      Ein einzelner Vorfall kann bereits als Belästigung gelten, wenn er schwerwiegend genug ist. Dazu gehört auch, jemanden weniger günstig zu behandeln, weil er sich in der Vergangenheit einem solchen Verhalten unterworfen oder sich geweigert hat, sich diesem zu unterwerfen.

      Belästigung kann Verhaltensweisen sexueller Natur (sexuelle Belästigung) umfassen oder sich auf Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft oder ein anderes geschütztes Merkmal beziehen oder ganz allgemein auf das einfache Recht auf ein gesundes und produktives Arbeitsumfeld (moralische Belästigung).

      Belästigung kann beispielsweise Folgendes umfassen:

      • Unerwünschtes körperliches Verhalten oder „Rangeleien“, einschließlich Berühren, Kneifen, Schubsen und Festhalten.

      • Unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche oder anzügliches Verhalten (das der Belästiger möglicherweise als harmlos empfindet).

      • Andeutungen, dass sexuelle Gefälligkeiten die Karriere einer Person fördern könnten oder dass eine Ablehnung diese behindern könnte.

      • Abwertende oder erniedrigende Bemerkungen aufgrund des Geschlechts oder das Zeigen von sexuell explizitem Material am Arbeitsplatz.

      • Witze über die ethnische Zugehörigkeit.

      • Bezugsnahmen auf Personen unter Verwendung beleidigender rassistischer Beschreibungen.

      • Beleidigende Bezeichnungen.

      • Verbale oder körperliche Übergriffe aufgrund der ethnischen Herkunft oder Hautfarbe einer Person.

      • Beleidigende E-Mails, Textnachrichten oder Inhalte in sozialen Medien.

      • Die Verwendung von Ideen, Projekten oder Vorschlägen von Kollegen oder anderen Personen, ohne die Urheber zu nennen.

      • Das Zurückhalten von Informationen, die Kollegen zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigen, während diese anderen offenbart werden.

      • Das Verspotten, Nachahmen oder Herabsetzen der Arbeitsleistung, einer Behinderung oder der Persönlichkeit einer Person.

      Eine Person kann auch dann belästigt werden, wenn sie nicht das beabsichtigte „Ziel“ war. Beispielsweise kann eine Person durch rassistische Witze über eine andere ethnische Gruppe belästigt werden, wenn diese Witze ein beleidigendes Umfeld schaffen.

    • 13.2. Was ist Mobbing?

      Mobbing ist beleidigendes, einschüchterndes, böswilliges oder verletzendes Verhalten, bei dem Macht missbraucht wird und das dazu führen kann, dass sich eine Person verletzlich, verärgert, gedemütigt, untergraben oder bedroht fühlt. Macht bedeutet nicht immer, eine Autoritätsposition einzunehmen, sondern kann sowohl persönliche Stärke als auch die Macht umfassen, durch Angst oder Einschüchterung Druck auszuüben.

      Mobbing kann in Form von körperlichem, verbalem und nonverbalem Verhalten auftreten. Mobbing kann beispielsweise Folgendes umfassen:

      • Körperliche oder psychische Drohungen.

      • Übermäßige und einschüchternde Aufsicht.

      • Festlegung unrealistischer Aufgaben oder Fristen.

      • Förderung der sozialen Isolation einer Person.

      • Unangemessene abwertende Bemerkungen über die Leistung einer Person.

      Berechtigte, angemessene und konstruktive Kritik an der Leistung oder dem Verhalten eines Mitarbeiters sowie angemessene Anweisungen, die Mitarbeitern im Rahmen ihrer Beschäftigung erteilt werden, stellen kein Mobbing dar.

    • 13.3. Wenn Sie gemobbt oder belästigt werden

      Wenn Sie belästigt oder gemobbt werden, überlegen Sie, ob Sie sich in der Lage fühlen, das Problem informell mit der verantwortlichen Person anzusprechen. Sie sollten dieser Person klar machen, dass ihr Verhalten unerwünscht ist oder Ihnen Unbehagen bereitet. Sollte dir dies zu schwer fallen oder peinlich sein, solltest du mit deinem direkten Vorgesetzten sprechen, der dich vertraulich beraten und dir dabei helfen kann, das Problem formell oder informell zu lösen.

      Sollten informelle Schritte nicht angebracht sein oder keinen Erfolg gezeigt haben, solltest du die Angelegenheit im Rahmen unseres Beschwerdeverfahrens formell vorbringen (siehe Abschnitt 13. Beschwerdeverfahren und Disziplinarmaßnahmen) vorbringen.

      Jede Form von Belästigung oder Mobbing ist ein potenzieller Disziplinarfall.

    • 13.4. Schutz und Unterstützung der betroffenen Parteien

      Mitarbeiter, die Beschwerden vorbringen oder in gutem Glauben an einer Untersuchung mitwirken, dürfen deswegen keinerlei Vergeltungsmaßnahmen oder Benachteiligungen erfahren. Gegen jeden, der auf diese Weise Vergeltungsmaßnahmen oder Benachteiligungen gegen eine Person ergriffen hat, werden gemäß unserem Disziplinarverfahren Disziplinarmaßnahmen verhängt.

    • 13.5. Aufbewahrung von Unterlagen

      Informationen über eine Beschwerde eines Mitarbeiters oder über einen Mitarbeiter können in die Personalakte des Mitarbeiters aufgenommen werden, zusammen mit einer Aufzeichnung des Ergebnisses sowie etwaiger Notizen oder anderer Dokumente, die im Laufe des Verfahrens zusammengestellt wurden. Diese werden gemäß unserer Datenschutzrichtlinie verarbeitet.

  • 14. Beschwerdeverfahren und Disziplinarmaßnahmen

    CSW ermutigt seine Mitarbeiter, Verstöße gegen diesen Kodex – einschließlich Vorwürfen wegen Interessenkonflikten, Diskriminierung, Belästigung, Mobbing, Betrug, Unterschlagung und Bestechung – dem Unternehmen zu melden Ombudsperson zu melden. Es ist mehr als nur ein Recht, sondern eine Pflicht jedes einzelnen Mitarbeiters von CSW, diese Probleme anzusprechen.

    Jeder beim Unternehmen eingehende Vorwurf eines Verstoßes wird vertraulich behandelt. Mitarbeiter müssen keine Vergeltungsmaßnahmen befürchten, wenn sie in gutem Glauben Sachverhalte melden. Das Erheben einer falschen Anschuldigung in böser Absicht wird als Fehlverhalten behandelt und gemäß dem Disziplinarverfahren des Unternehmens geahndet.

    Schwerwiegende Fälle von vorsätzlichen Verstößen und/oder falschen Anschuldigungen in böser Absicht können ein grobes Fehlverhalten darstellen, das zur Kündigung führt.

  • 15. Datenschutz und Schutz des geistigen Eigentums

    Wir wahren das geistige Eigentum und die Vertraulichkeit der Daten und Informationen unserer Kunden strikt.

    Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Position oder ihrer Aufgaben Zugang zu vertraulichen Informationen haben, die noch nicht veröffentlicht wurden, dürfen diese Informationen während der Vertraulichkeitsfrist nicht an unbefugte Dritte weitergeben oder übermitteln und müssen alle sonstigen vertraglichen Verpflichtungen einhalten.

    Generell dürfen personenbezogene Daten nur für den Zweck verwendet werden, für den sie bereitgestellt wurden.

    CSW hält sich vollständig an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.

  • 16. Externe Kommunikation, Medien und soziale Medien

    Der Schutz des Rufs von Critical Software liegt in der Verantwortung aller. Die gesamte externe Kommunikation – einschließlich des Umgangs mit den Medien, öffentlicher Stellungnahmen und Aktivitäten in sozialen Medien – muss mit Sorgfalt, Genauigkeit und Professionalität gehandhabt werden.

    Grundprinzipien:

    • Autorisierte Sprecher: Nur benannte und geschulte Personen dürfen im Namen von Critical Software gegenüber den Medien, Investoren oder der Öffentlichkeit sprechen. Alle Medienanfragen müssen an die Kommunikationsabteilung weitergeleitet werden.

    • Genauigkeit und Konsistenz: Alle öffentlichen Erklärungen, Pressemitteilungen und Marketingmaterialien müssen korrekt und konsistent sein und vor der Veröffentlichung von der zuständigen Abteilung genehmigt werden.

    • Vertraulichkeit: Geben Sie niemals vertrauliche, geschützte oder sensible Informationen über Critical Software, seine Partner, Kunden oder Mitarbeiter in öffentlichen Foren, einschließlich sozialer Medien, preis.

    • Nutzung sozialer Medien: Mitarbeiter müssen soziale Medien verantwortungsbewusst nutzen. Veröffentlichen Sie keine Bilder von Unternehmensgeländen, vertraulichen Projekten oder internen Veranstaltungen ohne ausdrückliche Genehmigung. Persönliche Meinungen dürfen nicht als offizielle Unternehmenserklärungen dargestellt werden.

    • Markenschutz: Schützen Sie die Marke Critical Software, indem Sie sicherstellen, dass die gesamte Kommunikation mit unseren Werten und Standards im Einklang steht. Setzen Sie Wettbewerber, Partner oder Stakeholder nicht öffentlich herab.

    • Meldung von Bedenken: Wenn Sie eine Anfrage der Medien um eine Stellungnahme erhalten oder öffentlich unrichtige oder schädigende Informationen über Critical Software sehen, benachrichtigen Sie unverzüglich die Kommunikationsabteilung.

  • 17. Soziale Verantwortung von Unternehmen

    CSW engagiert sich für die Entwicklung der Gemeinden, in denen das Unternehmen ansässig ist, und pflegt einen ständigen Dialog mit ihnen. Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern Anreize zur Teilnahme an Freiwilligen- und gemeinnützigen Programmen und hat Umweltziele und -richtlinien festgelegt, die im CSW-Programm zur sozialen Unternehmensverantwortung zusammengefasst sind.

  • 18. Klarstellungen und Auslassungen

    Ziel dieses Kodexes ist es, die meisten Situationen abzudecken, die im Alltag bei CSW auftreten können. Es kann jedoch Situationen geben, die weder in diesem Dokument noch in internen Vorschriften behandelt werden und deren Auslegung möglicherweise nicht eindeutig ist. Fragen sind an den Vorstand oder an die Ombudsperson zu richten.